Rezept

Hat Ihr Arzt eine Stimm-, Sprach-, Sprech- oder Schluckstörung festgestellt, erhalten Sie eine Verordnung (ein Rezept) für eine logopädische Therapie. Diese Verordnung gibt Ihnen die Möglichkeit, sich an eine logopädische Praxis Ihrer Wahl zu wenden.

Zur ersten Therapiestunde gehört ein ausführliches Eingangsgespräch. Dies beinhaltet die Anamnese - die Schilderung der Problematik aus der Sicht des Betroffenen (Patient, Eltern, Angehörige), sie dient auch dem persönlichen Kennenlernen.

Aufbauend auf eine genaue Diagnose wird eine auf den Patienten zugeschnittene
Therapie erstellt. Nach Beenden der verordneten Behandlungen
(meist 10 Einzelsitzungen) erhält Ihr Arzt einen Verlaufsbericht.
Darin wird über die Erfolge der Behandlung berichtet und soweit es notwendig ist
Empfehlungen zur Fortsetzung der Therapie gegeben. Der Arzt entscheidet dann,
ob eine weitere Verordnung ausgestellt wird.

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